Psychotherapie

Erstgespräch/Probatorische Sitzungen

IMG_0319Ein erstes Kennenlernen findet im Erstgespräch bzw. der sogenannten „Sprechstunde“ und in den darauf folgenden probatorischen Sitzungen statt, die in jedem Fall von den Kassen übernommen werden (auch ohne vorherige Beantragung). Hier haben Sie die Möglichkeit, mich und meinen Arbeitsstil als auch die von mir angebotenen Therapieverfahren kennen zu lernen und auch ich bekomme einen Eindruck von Ihnen und Ihrem Anliegen.
Dazu werden unter anderem diagnostische und anamnestische Daten erhoben, die es mir ermöglichen, zu einer fundierten Einschätzung und Empfehlung bezüglich der Therapieindikation und -methode zu gelangen. Sollten wir uns ein gemeinsames „Arbeitsbündnis“ vorstellen können (das Fundament jeder erfolgreich verlaufenden Psychotherapie), steht im nächsten Schritt die Beantragung zur Kostenübernahme der Therapie an.

Behandlungsverfahren und Stundenkontingente

Als Psychoanalytikerin biete ich Ihnen in meiner Praxis drei kassenzugelassene und wissenschaftlich anerkannte Therapiemethoden an, die alle psychodynamisch orientiert sind, welche die Bedeutung unbewusster Prozesse als auch die bisherigen Beziehungs- und Lebenserfahrungen anerkennen und fokussieren. Hier liegt auch der Schwerpunkt der Behandlung; folgend dem Leitgedanken, dass zwischenmenschliche Beziehungen nicht nur Leid verursachen, sondern auch zur Gesundung beitragen können.

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Die sogenannte Kurzzeittherapie umfasst 12 Stunden und kann insgesamt zwei Mal beantragt werden (KZT 1+2). Sie wird entweder zur Indikationsstellung oder bei sehr eng umschriebenen Problemen gewählt. Sie findet wie die tiefenpsychologisch fundierte Langzeittherapie ein Mal in der Woche statt, wobei letztere in der Regel einen Umfang von 60 bis 100 Stunden hat. Das Ziel einer psychoanalytischen Einzeltherapie dagegen liegt in einer gründlichen und intensiven Aufarbeitung und Veränderung unbewusster (neurotischer) Prozesse und Konflikte und hat meist eine Behandlungsfrequenz von zwei bis drei Sitzungen wöchentlich und umfasst insgesamt bis zu 300 Stunden.

Eine genauere Erklärung und Abwägung bezüglich der unterschiedlichen Therapieverfahren ist ebenfalls Bestandteil der probatorischen Sitzungen, so dass wir hier alle Fragen, die Sie haben, klären können.

Kosten

Nach Beantragung und Genehmigung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie vollständig. Sollten Sie privat versichert sein, erkundigen Sie sich bitte frühzeitig, inwieweit psychotherapeutische Leistungen Bestandteil Ihres Tarifs ist. In der Regel ist aber auch hier eine Kostenübernahme möglich.

Blog

In meinem Blog Neues von der Couch schreibe ich über meine Gedanken aus dem Alltag als Psychotherapeutin: www.neuesvondercouch.de.